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NEUE Bundes- und Landesförderung 2018

Auch dieses Jahr fördert der Bund die Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Die Förderaktion vom Klima- und Energiefonds gilt für Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Bei einer thermischen Sanierung können Sie alternativ den Sanierungsscheck 2018 in Anspruch nehmen. Sie erhalten bis zu € 5.000,- Fördergeld!

HOLZHEIZUNGEN 2018 KLIMA- UND ENERGIEFONDS
Was wird gefördert?
Neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungen, die bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- bzw. Direktspeicheröfen ersetzen.
Tausch einer Holzheizung mit Baujahr vor 2004 gegen einen Pellets- oder Hackgutzentralheizungskessel bzw. Pelletskaminofen.
Wie hoch ist die Förderung*?
€ 2.000,- für einen Pellets-/Hackgutzentralheizungskessel, der einen fossilen Kessel ersetzt.
€ 800,- für eine Pellets-/Hackgutzentralheizung, die einen Holzkessel mit Baujahr vor 2004 ersetzt.


SOLARANLAGEN 2018 KLIMA- UND ENERGIEFONDS
Was wird gefördert?
Neu errichtete Solaranlagen mit mind. 4 m² Bruttokollektorfläche.
Gebäude mit Baubewilligung vor 2004.
Wie hoch ist die Förderung*?
€ 700,- für thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung 
    und/oder zur Beheizung eines Gebäudes.


SANIERUNGSSCHECK 2018 - „Raus aus dem Öl“ Förderung
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Für neu installierte Pellets-, Hackgut- und Holzzentralheizungen erhalten Sie bis zu € 5.000,- Fördergeld. Diese müssen einen bestehenden fossilen Heizkessel ersetzen. 
Anders als in der Vergangenheit ist für den Erhalt der Förderung für den Heizungstausch keine umfasssende Sanierung erforderlich, sondern es genügt eine Einzelbaumaßnahme wie die Dämmung der obersten bzw. untersten Geschoßdecke oder ein Fenstertausch.
Wie hoch ist die Förderung*?
Maximal € 5.000,- bei Öl-Ausstieg bei saniertem Haus. 
    - Holzzentralheizung, thermische Solaranlagen (mind. 15 m²) + Fernwärme
    - Wärmepumpe nur bei umfassender Sanierung; max. VLT 40°C, 
Die zusätzliche Einzelbaumaßnahme von € 3.000,- wird nur dann gefördert, wenn auch ein Kesseltausch auf erneuerbare Energie erfolgt.


Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Ausschließlich Privatpersonen können die Förderung beantragen (mehr als 50 % private Nutzung des Gebäudes).
Registrierung und Antragstellung ist beim Klima- und Energiefonds bis 30.11.2018 und beim Sanierungsscheck bis 28.02.2019 möglich. Der Fördertopf ist beschränkt.
Registrierung ist vor der Umsetzung des Projekts erforderlich. Antrag kann allerdings erst nach der Umsetzung gestellt werden.
Zusätzliche Länder- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Klima- und Energiefonds und Sanierungsscheck sind nicht miteinander kombinierbar. Beachten Sie bitte die jeweiligen 
Förderrichtlinien.

 

Foerderungen_2018_DRUCK.pdf