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Bis zu 9.000 Euro Förderung - raus aus Öl und Gas!

Die in den letzten Jahren stark genutzte Förderungsaktion "Raus aus Öl und Gas" geht weiter! Die Förderhöhe beträgt bis zu 7.500 Euro und ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Registrieren Sie sich und sichern Sie sich Ihre Bundes-Förderung für ein nachhaltiges Heizsystem!

Bis zu € 7.500,- BUNDESFÖRDERUNG bei Umstieg auf Biomasse!

Auf Grund des großem Erfolges in den letzten Jahren werden die Förderungen im Rahmen der Aktion "Raus aus Öl und Gas" auch 2023 und 2024 fortgesetzt. Anträge für Private (Ein- und Zweifamilienhäuser) können online gestellt werden - so lange Fördermittel vorhanden sind. Die Einreichung verläuft in zwei Schritten: nach einer erfolgreichen Registrierung muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt werden. 

· Es werden nur Leistungen ab 01.01.2023 für die Förderung anerkannt

· Der Kunde benötigt für die Antragstellung entweder einen gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre), oder ein Beratungsprotokoll (Vor-Ort „Ich tu´s Energiesparberatung Land Steiermark“) z.B. von der Regionalenergie Steiermark

· Es können alle Biomasseheizungen (Pellets- Hackgut-, Stückholz- und Kombikessel)
gefördert werden, welche der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 (Emissionsgrenzwerte im Vollastbetrieb sowie einen Kesselwirkungsgrad von mind. 85 %) entsprechen. Siehe förderfähige Kesselliste unter https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=697

· Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel ≤ 100 kW förderfähig bzw. darf keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärmeversorgung bestehen

· Meldezettel sowie das Energieberatungsprotokoll sind spätestens beim Schritt 2 (Antragstellung) mit hochzuladen

· Das Alter des bestehenden Kessels ist nicht relevant

· Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen

 

 

Neues Einreichverfahren in 2 Schritten:

 

Schritt 1 - Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at und ist so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.

Schritt 2 - Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.
(Details im Internet unter Rubrik „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)

 

Weitere Informationen:

Serviceteam "raus aus Öl"
T: 01/31 6 31-264
sanierung@kommunalkredit.at

www.raus-aus-öl.at

www.umweltfoerderung.at