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NEUE Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher mittels Investitionszuschuss

Am 12. März 2018 um 17 Uhr startet die neue Förderschiene (Abwicklung über die Förderstelle OeMAG)

Gefördert werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss sowohl neue PV-Anlagen bzw. Stromspeicher, als auch die Erweiterung bestehender.

 

Investzuschuss für die PV-Anlage

Gefördert werden PV-Anlagen bis zu einer Größe von 500 kWp, die ausschließlich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder auf einer Betriebsfläche (nur bebaute oder befestige Flächen; ausgenommen Grünflächen) errichtet werden.

 

Förderhöhe: 200 bzw. 250 Euro pro kWp (abhängig von Anlagengröße) bzw. 30 % der unmittelbaren Investitionskosten (nicht alle Kosten sind förderfähig; siehe Richtlinie § 11) bzw. 45 – 65 % der förderbaren Kosten (abh. von Unternehmensgröße)

Die gesamten Förderrichtlinien finden Sie hier.

 

 

Investzuschuss für den Stromspeicher

Erstmals steht eine bundesweite Stromspeicherförderung zur Verfügung:

Die förderbare Größe des Stromspeichers ist dabei abhängig von der Größe der PV-Anlage, wobei der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV-Leistung erreichen muss/darf.

 

Förderhöhe: 500 Euro pro kWh Speicherkapazität, bzw. 45 – 65 % der förderbaren Kosten (abh. von Unternehmensgröße)

Die gesamten Förderrichtlinien finden Sie hier.

 

 

Antragstellung

Die Antragstellung für eine Förderung ist ab 12. März, 17 Uhr auf der Seite der Förderstelle, online möglich (www.oem-ag.at) und läuft wie folgt ab:

1. Schritt 1: Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.

2. Schritt 2: Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden ("Fertigstellung"). Für diesen zweiten Schritt haben Sie 240 Stunden (10 Tage) Zeit.

 

 

Wichtige Punkte zur Förderung

· Die Investitionsförderung kann nicht für einen bereits tarifgeförderten Anlagenteil beantragt werden.

· Wenn ein Antrag auf Tarifförderung (möglich ab 9. Jänner 2018) für eine Photovoltaikanlage besteht, ist vor möglicher Einreichung das bestehende Ansuchen in schriftlicher Form zurückzuziehen.

· Eine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Netz muss gegeben sein.

· Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten (bzw. vor rechtsverbindlicher Verpflichtung zur Bestellung bzw. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht) einzureichen ist.

· Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticket-Antrages. Werden mehrere Ticket-Anträge eingebracht, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) und denselben Projekttyp (PV-Anlage oder Stromspeicher) betreffen, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!

· OeMAG ist berechtigt, Benutzer vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen. Daher ist insbesondere die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen ("robots") nicht zulässig, insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen („robots“) abgegeben wurden.

 

Die Förderstelle wird in den nächsten Tagen noch einen Leitfaden zur Antragstellung veröffentlichen sowie eine Sammlung der FAQ.

 

Die gesamten Förderrichtlinien finden Sie hier.

Weitere Informationen auch unter www.oem-ag.at/de/neues

 

 

Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds

Noch unklar ist, ob die Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds für Kleinanlagen bis 5 kWp erhalten bleibt. Wir hoffen auf eine rasche Vernunftlösung und eine baldige Information.