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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1. Das Angebot
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Änderungen der Geräte durch technische Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers, die auch im Internet auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Geschäfts- und Lieferbedingungen im Internet einzusehen, sofern sie nicht ohnedies auch als Urkunden ausgehändigt oder übermittelt wurden. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich und vollinhaltlich die Geltung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen.

2. Preise
Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen auf Ursache von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Ursache von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoff oder der Einstandspreise oder nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehende und Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk ohne Verpackungs-, Versand- und Vertriebskosten. Verpackungskosten berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Preise ohne Mengenangabe sind Stückpreise.

3. Leistungsfristen und Termine
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert oder unterbrochen, so werden die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend verlängert und die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Soweit die Verzögerungen oder Unterbrechungen nicht durch Umstände, die der Auftragnehmer selbst zu vertreten hat, verschuldet worden sind und den Auftragnehmer kein Verschulden trifft, hat der Auftraggeber alle durch die Verzögerungen oder Unterbrechungen auflaufenden Mehrkosten zu tragen und kann der Auftragnehmer seine Leistungen und seinen Aufwand auch mittels Teilabrechnungen fällig stellen.

4. Zahlungen
Mahn- und Wechselspesen sowie die Kosten der außergerichtlichen Einmahnung durch einen Rechtsanwalt gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 12 % jährlich zu berechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht
beeinträchtigt. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, die Forderung an ein Inkassobüro zu übertragen, gegen Ersatz dieser Kosten durch den Auftraggeber.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahmen für die gelieferten bzw. montierten Waren das Eigentumsrecht der SOLARFOCUS GmbH geltend zu machen und diese hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber verpfändet im Falle des Weiterverkaufs im Voraus die Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden zur Sicherstellung der Forderung aus diesem Vertrag an den Auftragnehmer und verpflichtet sich, dieses Pfandrecht in seinen Geschäftsbüchern zu vermerken und offenzulegen.

6. Beanstandungen
Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.

7. Online-Verkäufe
Online-Verkäufe von SOLARFOCUS-Produkten sind nur statthaft, sofern sichergestellt ist, das die Installation vor Ort durch den Verkäufer oder eine von diesem namhaft gemachte fachlich und rechtlich ausreichend qualifizierte Person erfolgt und Service- und Wartungsdienstleistungen durch den Verkäufer oder einen fachlich qualifizierten Dritten sichergestellt
ist. Alle Preise sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Preisänderungen vorbehalten. Die Zustellung erfolgt ab einer Nettobestellsumme von € 1.000,- in Österreich bzw. € 3.000,- in Deutschland - frei Haus, Lager Großhandel. Abweichende allg. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Zahlungskonditionen: 8 Tage mit 2% Skonto, 20 Tage netto.

8. Liefer- und Bestellbedingungen

Die Zustellung erfolgt ab einer Nettobestellsumme von € 1.000,- frei Haus. Abweichende allg. Einkaufs- und Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Zahlungskonditionen: 8 Tage mit 2% Skonto, 20 Tage netto. Bei PV: Netto kein Skonto möglich, nicht bonusfähig.

9. Transport und Versicherung
Mit der Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bundesbahn oder Spediteur) hat der Auftragnehmer seine Vertragspflichten erfüllt und das Risiko geht auf den Auftraggeber über. Nach Übernahme der Lieferungen bzw. Leistungen, gehen alle Risiken und die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei
erfolgten Teillieferungen geht das gesamte Risiko für diese Teillieferung auf den Auftraggeber über.

10. Gewährleistungen
Soweit kein Wandlungsanspruch des Auftraggebers besteht, wird Gewähr durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geleistet. Ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z. B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers / Auftraggebers.

11. Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet nur für die von ihm verschuldeten Schäden an, dem Auftraggeber gehörigen, Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hatte. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weitergehenden Schadens, einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer ist grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten.

12. Produkthaftung
Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die auf Ursache von Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes etc. und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Im Falle gesetzlicher Produkthaftung ist die Haftung – auch die der Vor- und Zulieferer – auf solche
Schäden beschränkt, die Verbraucher erleiden. Diese Haftungsbeschränkung ist vollinhaltlich auf allfällige Abnehmer zu überbinden, und zwar mit Verpflichtungen zur weiteren Überbindung an die Kunden des Auftraggebers und deren Kunden.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, soweit nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, der Sitz des Auftragnehmers in 4451 St. Ulrich.

14. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird die inländische Gerichtsbarkeit in Österreich vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 4400 Steyr (örtliche Zuständigkeit). Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme von IPR und UN-Kaufrecht.

15. Garantieersatzansprüche
Garantieersatzansprüche bei Lieferungen über den Fachhandel (Installateure, Großhändler usw.) beschränken sich ausnahmslos auf die kostenlose Ersatzteillieferung ohne Montagekosten. Auf den Ersatz von Fahrtkosten, Montagekosten und jedweden sonstigen anderen Kosten wird vom Auftraggeber ausdrücklich verzichtet.

16. Warenrückgabe
Rückgaben sind nur innerhalb eines Jahres und nur mit einem Abholauftrag möglich! Der Rückgabewunsch muss unter Angabe der Lieferschein- Nr. oder der Rechnungs-Nr. in der Verkaufsabteilung des Auftragnehmers bekanntgegeben werden. Der Abholauftrag wird dann dem Kunden zugemailt. Die Ware kann nur mit diesem Abholauftrag an den Auftragnehmer retourniert werden, da ohne den Abholauftrag die Ware im Lager des Auftragnehmers nicht zugeordnet werden kann. Bei Rücknahmen werden Rückgabekosten in der Höhe von 20 % des Netto- Warenwertes an den Auftraggeber verrechnet. Bei der Überprüfung festgestellte Mängel werden ebenfalls an den Auftraggeber verrechnet. Dieser anerkannt ausdrücklich diese Zahlungspflichten.